Die Bundesregierung hat heute Änderungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung angekündigt, welche ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten.
Der aktive Sport soll aufrecht bleiben, allerdings gelten folgende Richtlinien für Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc. im Breitensport:
- Mindestabstand einhalten
- Maskenpflicht im gesamten Innenraum, außer bei der Sportausübung selbst
- indoor max. 6 Personen, outdoor max. 12 Personen
- mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
Für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten.